Was muss für den letzten Weg geplant werden?

Vorsorge für Krankheit und Tod kommt in diesen Tagen auf die Agenda vieler Menschen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengestellt.

Was muss für den letzten Weg geplant werden?

Corona – Was muss für den letzten Weg geplant werden?

Leider werden sich in der derzeitigen Situation manche Menschen mit dem letzten Weg beschäftigen müssen. Andere sehen es nun als eine Chance, das lang aufgeschobene Thema rund um Patientenverfügung und Co. endlich einmal anzugehen. Für diesen Personenkreis listen wir hier dazu ausgewählte Themengebiete mit Links zu weiterführenden Informationen und Musterformularen auf. Mehr haben wir im sehr umfangreichen Ratgeber zusammengestellt.

  • Mit der Patientenverfügung legen Sie für Ärzte und Betreuer fest, welche ärztliche Behandlung sie wünschen und welche nicht. Wenn beispielsweise eine längere Behandlung an Maschinen ausgeschlossen werden soll, dann sollte die Patientenverfügung ausgefüllt werden.
  • Die Vorsorgevollmacht greift dann, wenn Sie keine Entscheidungen mehr treffen können, beispielsweise bei Unfall, Krankheit oder Demenz. Wurde keine Person bevollmächtigt, trifft ein Gericht Entscheidungen. Es beruft dann meist einen gesetzlich bestellten Betreuer, der nicht auf Ehepartner oder Angehörige hören muss.
  • Im Testament legen Sie fest, was mit Ihrem Eigentum nach Ihrem Tod geschieht. Dies macht Sinn, so ein gewisses Vermögen vorhanden ist. Der Begräbniswunsch gehört übrigens nicht in das Testament.
  • Wenn Sie festlegen möchten, wo und wie Sie beerdigt werden möchten, sollten Sie eine Bestattungsverfügung erstellen. Die Übersicht der Bestattungsarten kann dabei Orientierung geben.

Für viele weitere Informationen besuchen Sie bitte auch den Ratgeber Vorsorge, Todesfall, Bestattung und Trauer.