Vordergasse 31 + 34 55288 Partenheim
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Tel. : +49 67 32 / 70 72 Fax : +49 67 32 / 61 10 0
Für den Tod kann man vorsorgen. Gehen Sie es rechtzeitig an.
Legen Sie fest, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Körper geschehen soll.
Eine Sterbegeldversicherung zahlt beim Tod des Versicherungsnehmers.