Todesnachricht überbringen:
Wie informiere ich über einen Todesfall?

Die Nachricht über den Tod einer Person zu überbringen, ist immer schwierig und oft schmerzhaft. In vielen Fällen informieren Ärzte, Polizisten oder Feuerwehrleute zuallererst die Hinterbliebenen. Die Angehörigen wiederum müssen die Nachricht dann an den Kreis der Verwandten, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn übermitteln. Durch dieses kleine Merkblatt möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben, was Sie bei dieser Nachricht bedenken können.

Wer sollte zuerst vom Tod einer Person unterrichtet werden?

Ehe- und Lebenspartner oder Kinder und Geschwister begleiten oftmals das Sterben eines nahen Angehörigen. Oder sie erhalten durch die Ärztin oder den Arzt oder andere Überbringer die Nachricht über den Tod des Angehörigen. Schnell stellt sich die Frage: „Wer muss nun noch alles informiert werden?“ Hier ist es erst einmal angebracht, nur einen kleinen Kreis zu informieren. Das geschieht telefonisch:

  • sehr nahe Angehörige: Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Geschwister),
  • sehr enge Freunde (den besten Freund, die beste Freundin),
  • gegebenenfalls den Arbeitgeber des Verstorbenen (dort den Vorgesetzten oder die Personalabteilung),
  • wenn der Verstorbene einer Glaubensgemeinschaft angehörte, auch das Pfarramt.

Zudem sollten Sie sich fragen, ob Sie eine Ihnen nahestehende Person informieren, die Sie durch die anstehende schwierige Zeit begleiten kann.

Alle wichtigen Entscheidungen getroffen?

Bevor Sie einen größeren Kreis über den Todesfall informieren, sollten Sie zuerst im kleineren Kreis einige Entscheidungen treffen:

Wird es für den Verstorbenen eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung geben? Aus dieser Entscheidung ergibt sich zum Beispiel, ob eine Trauerfeier und gegebenenfalls später eine Urnenbeisetzung stattfinden.

Oft haben Menschen bereits zu Lebzeiten festgelegt, auf welchem Friedhof oder in welchem Ort sie bestattet werden möchten. Ansonsten muss nun entschieden werden, auf welchem Friedhof der Verstorbene seine letzte Ruhe finden kann.

Hier geht es in erster Linie um die Beantwortung der Frage, ob an der Trauerfeier nur der engste Familien- und Freundschaftskreis teilnehmen soll. Dies kann in einer Traueranzeige verkündet werden.

Es muss mit der Aufgabe begonnen werden, die aktuellen Adressen von Verwandten, Freunden, Bekannten und wichtigsten Wegbegleitern des Verstorbenen an einer zentralen Stelle zusammenzutragen.

Noch heute wird oftmals ein Treffen, meist als Leichenschmaus, Trauerkaffee, Beerdigungskaffee, Leichenmahl oder Totenmahl bezeichnet, nach der Trauerfeier ausgerichtet. Familie und Freunde kommen noch einmal zusammen und sprechen bei Kaffee und Kuchen über Vergangenes, Verbindendes und über die Zukunft.

„Anstelle von Blumen bitten wir um eine Spende an …“ – diese Formulierung kann man immer häufiger auf Trauerbriefen oder in Todesanzeigen lesen. Meist handelt es sich dabei um eine gemeinnützige Organisation, die dem Verstorbenen besonders wichtig war. Die Organisation wird dann auf der Karte oder Anzeige mit Kontoverbindung aufgeführt.

Die Todesnachricht mit Trauerbrief oder Trauerkarte übermitteln

Mit einem Trauerbrief, manchmal auch Trauerkarte genannt, informieren Sie mit einer vorgedruckten Karte oder einem vorgedruckten Brief über den Tod des Verstorbenen. Meist wird auch auf die anstehende Beerdigung oder Trauerfeier hingewiesen. Zusätzlich können Sie über den Weg einer Zeitungsanzeige den Todesfall bekanntgeben. Als Zeitung kommt dann die lokal meistgelesene Zeitung in Frage. Aber auch die Anzeige in einer Spezialzeitschrift bzw. einem Fachmagazin ist möglich, wenn der Verstorbene zum Beispiel in einem Hobby oder einer Branche besonders aktiv war.

Die formaleren Unterrichtungen, zum Beispiel gegenüber der Bank, der Rentenkasse etc. erfolgen nicht mit Trauerkarte oder Trauerbriefen.

Worüber sollte bei der Todesnachricht informiert werden?

In einem Trauerbrief bzw. einer Trauerkarte werden Sie mehr Informationen erwähnen können, in einer Todesanzeige aus Kostengründen meist weniger:

  • Vor- und Nachname, gegebenenfalls auch der Geburtsname
  • Todesdatum
  • Geburtsdatum
  • Namen der engsten Angehörigen
  • Ort und Datum
  • Hinweis auf Ort, Datum und Uhrzeit der Beerdigung bzw. Trauerfeier. Oder – insbesondere bei Anzeigen – Hinweis darauf, dass die Bestattung bereits stattgefunden hat.
  • Hinweis zu Spendenaufruf
  • Namenszusätze oder besondere Auszeichnungen (zum Beispiel „Träger des Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland“)
  • Bild des Verstorbenen
  • Kondolenzadresse, heutzutage aus Sicherheitsgründen meist eine neutrale Adresse, beispielsweise die des Bestatters

Ihr Bestatter, Ihre örtliche Zeitung oder eine Internetsuche kann Ihnen eine Vielzahl ganz unterschiedlicher Umsetzungsbeispiele aufzeigen.

Wichtig

Lassen Sie eine unbeteiligte Person die Druckvorlage des Trauerbriefes/der Trauerkarte bzw. der Anzeige auf Fehler Korrekturlesen. Sind alle Angaben richtig und hat sich auch kein Tippfehler eingeschlichen?

Die Todesnachricht im Internet überbringen

In unserer zunehmend elektronischen Welt kann man die Todesnachricht auch zusätzlich in elektronischer Form veröffentlichen. Viele Betreiber von sozialen Netzwerkseiten, sei es Facebook, Instagram, YouTube, Xing, etc., bieten mittlerweile Angehörigen die Möglichkeit, das Profil zu deaktivieren oder in einen Gedenkzustand zu versetzen. Zu diesem Zeitpunkt sollten jedoch bereits alle nahestehenden Angehörigen über den Tod informiert worden sein.