Was ist zu tun, wenn ein Todesfall eintritt?
Ob der Tod eines Menschen völlig unerwartet eintritt oder bereits längere Zeit absehbar war: Wenn ein geliebter Mensch stirbt, sind Angehörige oft unvorbereitet. Sie stellen sich die Fragen: Was muss ich in einem Todesfall konkret tun? Was muss jetzt geregelt werden?
Das Wichtigste vorweg: Wählen Sie in einem Todesfall immer zuerst die Nummer 112 und rufen Sie den Rettungsdienst. Was darüber hinaus der Ablauf nach einem Sterbefall ist, lesen Sie in diesem Artikel.
15 Punkte, die Sie jetzt erledigen müssen
Rufen Sie die Nummer 112 an. Über die Notfallnummer können Sie das weitere Vorgehen abstimmen, auch inwieweit erste Hilfe noch möglich ist. Es wird ein Arzt kommen und den Tod des Verstorbenen feststellen. Der Arzt stellt den Totenschein (nicht zu verwechseln mit der Sterbeurkunde) aus und händigt Ihnen diesen aus.
In einigen Todesfällen wird auch die Polizei hinzukommen. Erschrecken Sie bitte nicht, dies ist nicht außergewöhnlich.
Überbringen Sie die Todesnachricht zügig an die wichtigsten Personen. Steht Ihnen die verstorbene Person nahe, haben Sie so Gesprächspartner, um über den Sterbefall sprechen zu können. Die wichtigsten Personen sind nahe Angehörige sowie Verwandte oder sehr enge Freunde. Gegebenenfalls können Sie direkt den Arbeitgeber des Verstorbenen oder das Pfarramt benachrichtigen. Bemühen Sie sich um ein zeitnahes Treffen der wichtigsten Hinterbliebenen, um das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte gemeinsam abzusprechen.
Noch unmittelbar nach dem Eintreten des Todes sollten Sie die wichtigsten Unterlagen zusammensuchen. Dazu gehören der Personalausweis des Verstorbenen, die Geburtsurkunde und – sofern vorhanden – Heiratsurkunde oder Stammbuch. In einem Krankenhaus wird man Sie gegebenenfalls nach einem Organspendeausweis fragen.
In der Regel ist es sinnvoll, eine Person zu bestimmen, bei der in den kommenden Tagen alle wichtigen Informationen rund um die Trauerfeier und die Beerdigung zusammenlaufen und bei der die wichtigsten Unterlagen hinterlegt werden. Diese Person kann auch die Verpflichtung zur Totenfürsorge übernehmen.
Führen Sie ein Gespräch mit einem oder mehreren Bestattungsunternehmen. Auch wenn ein Krankenhaus oder Pflegeheim den Verstorbenen bereits durch einen Bestatter zu einer Leichenhalle überführt haben sollte, haben Angehörige noch immer das Recht, ein Beerdigungsinstitut frei zu wählen. Viele Bestatter in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Bestattersuche.
Üblicherweise muss der Leichnam spätestens 36 Stunden nach dem Tod in die Leichenhalle überführt werden. So haben Sie genügend Zeit, um sich mit Angehörigen und Freunden in Ruhe zu verabschieden. Gleichzeitig bleibt Ihnen ausreichend Zeit, um sich für ein passendes Bestattungsinstitut zu entscheiden. Folgen Sie in dieser Frage Ihrem Herzen.
Wenn der Tote nicht im Haus bleiben soll, lassen Sie ihn vom Bestatter abholen. Bestatter kommen auch nachts zu Ihnen, um den Verstorbenen zu überführen.
Finden Sie heraus, ob es Verfügungen des Verstorbenen für den Todesfall gibt. Dies können zum Beispiel ein Testament, ein Vorsorgevertrag für die Bestattung, eine Erklärung zur Beerdigung oder Feuerbestattung sein. Manchmal sind Verfügungen auch bei einem Nachlassgericht oder einem Anwalt bzw. Notar hinterlegt.
Schauen Sie in der Wohnung des Verstorbenen nach dem Rechten. Leben dort Haustiere, die versorgt werden müssen? Müssen technische Geräte, Wasser, Strom oder Gas abgeschaltet werden? Könnten durch Lebensmittel, eine volle Waschmaschine, gekippte Fenster oder Ähnliches Probleme oder Schäden an der Wohnung entstehen?
Besprechen Sie mit dem beauftragten Bestatter, welche Form der Bestattung durchgeführt werden soll. Ist eine Feuerbestattung oder eine Erdbestattung gewünscht? Wie soll die Trauerfeier aussehen? Wird sie im kirchlichen oder privaten Rahmen stattfinden? Was gibt es noch zu beachten?
Legen Sie die Todesnachricht dem Standesamt vor. Dort erhalten Sie die Sterbeurkunde. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat.
Wenn es notwendig sein sollte, das Erbe gegenüber zum Beispiel Behörden, Kreditinstituten und anderen Institutionen rechtlich gesichert nachzuweisen, dann benötigen Sie einen Erbschein. Dieser wird vom Nachlassgericht beim Amtsgericht des zuletzt gemeldeten Wohnsitzes des Verstorbenen ausgestellt.
Ein Erbe ausschlagen
Erbberechtigte können ein Erbe ausschlagen, zum Beispiel, weil nur Schulden und kein Vermögen vererbt werden. Auch das ist beim Amtsgericht möglich und muss innerhalb von sechs Wochen geschehen, nachdem die erbberechtigte Person von der Erbschaft erfahren hat. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene zuletzt seinen Wohnsitz angemeldet hatte. Wenn der Erbberechtigte in einer anderen Stadt oder einem anderen Bundesland lebt, kann er auch das Nachlassgericht aufsuchen, dem er selbst zugeteilt ist und das Erbe dort ausschlagen.
Benachrichtigen Sie nun auch entfernte Verwandte, Bekannte, Freunde und Geschäftspartner über den Sterbefall. Oft wird diese Todesnachricht mit der Ankündigung zur Trauerfeier verbunden und erfolgt als gedruckte Karte oder mit einer Todesanzeige in einer Zeitung.
In unserer zunehmend elektronischen Welt kann man die Todesnachricht auch pietätvoll über diese neuen Kanäle veröffentlichen. Viele Betreiber von sozialen Netzwerkseiten, sei es Facebook, Google, Myspace, Wikipedia, Xing, wer-kennt-wen etc. bieten zudem mittlerweile Angehörigen die Möglichkeit, das Profil zu deaktivieren oder in einen Gedenkzustand zu setzen.
Leider nutzen manche Betrüger den Tod eines Verstorbenen aus. So bieten viele Bestattungsunternehmen ihre eigene Büroanschrift als Kondolenzadresse an. Zu oft kam es vor, dass während der Beerdigung, wenn niemand im Haus ist, in die Wohnung des Verstorbenen eingebrochen wurde.
Auch wenn sich ein „alter Freund“ der verstorbenen Person meldet, von dem sie noch nie gehört haben, sollten Sie skeptisch sein. Empfangen Sie solche Personen nicht allein, sondern nur in Anwesenheit enger Angehöriger oder Bekannter.
Kompetente Bestatter nehmen Ihnen in den ersten Tagen nach dem Todesfall viele Behördengänge ab. Sie unterstützen Sie im Umgang mit bürokratischen Schritten, genauso wie sie Ihnen mit der Abmeldung in sozialen Medien wie Facebook und Co. helfen. Besprechen Sie mit Ihrem Bestatter gemeinsam, wo er ihnen – auch außerhalb der Trauerfeier – Stütze und Hilfe sein kann.
Gestatten Sie sich zwischendurch eine Pause, um ein wenig zur Ruhe zu kommen. Es müssen nicht sofort alle Entscheidungen getroffen werden. Lassen Sie sich von niemandem unter Druck setzen.