Der digitale Nachlass

Wenn eine Person verstirbt, dann bleiben viele digitale Daten, aber auch Rechtsbeziehungen als digitaler Nachlass bzw. digitales Erbe zurück. Darunter fallen kostenlose oder kostenpflichtige Mitgliedschaften bzw. Vertragsbeziehungen, aber auch unzählige Inhalte wie Chats, Blogs, Bilder oder Texte. Genau wie bei einer Erbschaft sollte auch der digitale Nachlass geregelt sein. Sonst haben Angehörige und Erben zum einen große Schwierigkeiten, überhaupt herauszubekommen, wo die verstorbene Person überall digitale Konten hatte, und wissen zum anderen nicht, welchen Umgang sich der Verstorbene mit seinen Daten gewünscht hätte.

BGH: Der digitalen Nachlass ist vererbbar

Im Jahr 2018 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass der digitale Nachlass – und damit beispielsweise Benutzerkonten in sozialen Netzwerken – vererbbar ist. Damit wird er ebenso behandelt wie der übrige Nachlass einer verstorbenen Person.

Im Großteil der Fälle ist es bereits möglich, auf Online-Konten entweder einen Zugriff zu erhalten, sie in einen Gedenkzustand zu setzen oder sie ganz zu löschen. Dennoch kann dieser Prozess lange dauern und aufwändig sein. Zumal viele Konten bei großen Konzernen außerhalb von Deutschland und der EU eröffnet wurden, was die Kommunikation mitunter zusätzlich erschwert.

Rechtlich sind also noch nicht alle Fragen bezüglich des digitalen Nachlasses geklärt. Dürfen Erben wirklich auf alle höchstpersönlichen privaten Inhalte in E-Mails, Social-Media-Konten oder Plattformen Zugriff erhalten? Neben der rechtlichen Relevanz ist dies allerdings auch eine moralische Frage.

Welche Daten sind betroffen?

Aber welche Daten produziert ein Mensch im Laufe seines Lebens eigentlich?

  • Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook, Google, Instagram, Snapchat, Tiktok
  • Fotos
  • Kommunikation via E-Mail oder Messaging-Diensten
  • Dateien in Cloud-Diensten
  • Bewegungsdaten durch Wearables und Fitness-Armbänder
  • Vermögenswert in Kryptowährungen
  • Virtuelle Währungen bei Online-Spielen

Was sollte man tun, um den digitalen Nachlass zu regeln?

Um Ihren Angehörigen viel Aufwand zu ersparen, sollten Sie sich schon zu Lebzeiten um die Regelung Ihres digitalen Nachlasses kümmern. Damit stellen Sie beispielsweise sicher, dass Ihre Erben nach Ihrem Tod wissen, welchen Umgang mit Ihren Daten Sie sich wünschen. Beantworten Sie für sich selbst (und für andere) Fragen wie:

  • Bei welchen Diensten und sozialen Netzwerken habe ich einen Account?
  • Auf welchen Webseiten liegen Daten von mir?
  • Welche Daten möchte ich an meine Erben weitergeben und welche nicht?

Halten Sie schriftlich fest, welche Konten Sie unterhalten und wie Ihre Benutzernamen und Passwörter lauten. Aktualisieren Sie diese Liste regelmäßig, damit Sie immer aktuell ist. Stellen Sie dabei sicher, dass unberechtigter Zugriff auf die Liste nicht möglich ist. Sprich: Lassen Sie Vorsicht walten und die Liste nie leichtfertig herumliegen. Noch ein Tipp: Wenn Sie einen digitalen Passwortmanager verwenden, in dem alle Ihre Zugänge gespeichert sind, müssen Sie nur ein einziges Passwort an eine Vertrauens-Person weitergeben und nicht mehrere.

Es ist verständlich, dass Sie nicht möchten, dass all Ihre persönlichen Chatverläufe, E-Mails, Bilder, etc. später einmal von Ihren Angehörigen gelesen und gesehen werden können. Sorgen Sie vor, indem Sie regelmäßig alle Daten löschen, die Sie nicht in den Händen anderer wissen möchten.

Mittlerweile bieten viele Social Networks an, einen Nachlasskontakt zu hinterlegen. Dieser erhält im Falle Ihres Todes die – meist sehr eingeschränkte – Möglichkeit, auf Ihr Konto zuzugreifen. Er kann beispielsweise festlegen, wer Beiträge veröffentlichen oder sehen kann. Der Nachlasskontakt kann auch meist recht einfach das Löschen des Kontos einleiten.

Um alle Unklarheiten aus dem Weg zu räumen, sollten Sie Ihre Wünsche zum Umgang mit Ihren digitalen Daten in ein Testament schreiben. So können Sie detailliert regeln, was mit Ihren digitalen Daten geschehen soll.

  • Was soll gelöscht werden?
  • Was soll im Netz verfügbar bleiben?

Bei einer solchen Vollmacht sind natürlich die Formvorschriften an ein Testament zu beachten. Sie können im Testament auch eine Person benennen, die sich nur um den digitalen Nachlass kümmern möge, ihren digitalen Nachlassverwalter.

Bestatter kümmern sich um das digitale Erbe

Für Erben bieten mittlerweile viele Bestatter an, nicht nur Behördengänge zu übernehmen, sondern sich auch um den digitalen Nachlass zu kümmern. Sie bemühen sich darum, unbekannte oder unzugängliche Vertragsverhältnisse des Verstorbenen aufzuspüren. Dabei überprüfen die Bestatter bei mehreren hundert Anbietern, ob ein Online-Konto mit der verstorbenen Person besteht und kündigen bzw. übertragen im Rahmen der Möglichkeiten den Vertrag im Namen der Erben.

Disclaimer

Dieser Artikel enthält Inhalte, die eine rechtliche Relevanz haben oder haben könnten. Wir weisen darauf hin, dass der Text weder eine juristische Beratung darstellen noch ersetzen soll. Wir können daher weder im Hinblick auf Aktualität noch auf rechtliche Aussagekraft eine Haftung übernehmen.