Mensch-Tier-Bestattung

Die Verbindung zwischen Menschen und ihren Haustieren ist meist familiärer Natur und sehr innig. Für Menschen ohne Familie kann der Vierbeiner mitunter der einzige Weggefährte auf dem letzten Lebensabschnitt sein. Schon seit einigen Jahren gibt es daher Tierfriedhöfe speziell für Haustiere, auf denen die besten Freunde der Familie beerdigt werden dürfen.

Wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Tier beigesetzt werden möchten, sollten Sie diesen Wunsch in einer Bestattungsverfügung festhalten.

Was zeichnet die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier aus?

Die Mensch-Tier-Bestattung ist letztendlich eine Weiterentwicklung der Individualisierung der heutigen Bestattungskultur. Schon heute lassen sich naturverbundene Menschen im Wald bestatten, Weinliebhaber am Rebstock und selbst für Fußballfans gibt es besondere Friedhöfe. Nun ist die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier möglich.

Die Mensch-Tier-Bestattung weist einige Besonderheiten auf:

  • Wenn Sie den Wunsch haben, gemeinsam mit Ihrem Tier beigesetzt zu werden, sollten Sie dies vorher regeln und in einer Bestattungsverfügung schriftlich festhalten. Denn leider kann das Haustier Ihren Wunsch nicht übermitteln.
  • Es können nur Urnen beigesetzt werden. Auch wenn die Urnen von Mensch und Tier in einem Grab vereint werden, so erfolgt die Überführung und Einäscherung immer streng getrennt nach Mensch und Tier. Die Einäscherung des Tieres passiert im Tierkrematorium, die des Menschen im Humankrematorium.
  • Heute stehen in vielen Haushalten bereits Tierurnen. Wenn Sie als Angehörige überlegen, was Sie im Trauerfall mit der Tier-Urne machen sollen, dann ist die gemeinsame Beisetzung vielleicht ein guter Weg.

Welche Punkte sind bei einer Mensch-Tier-Bestattung zu bedenken?

Menschen, die sich für die gemeinsame Bestattung mit Ihrem Tier interessieren, sollten sich mit den folgenden Punkten auseinandersetzen und dazu beraten lassen:

  • Habe ich die Kosten für die Human-Beisetzung geregelt? Ist also für Überführung, Kremierung, Trauerfeier, etc. finanziell vorgesorgt?
  • Ist die finanzielle Absicherung so erfolgt, dass weder mögliche Erben, das Sozialamt noch ein künftiger rechtlich bestellter Pfleger auf die Gelder Zugriff erhält?
  • Wie lauten meine Wünsche rund um die Bestattung? Sollen Traueranzeigen geschaltet werden, soll es eine Trauerfeier geben oder sollen sich Angehörige um dies kümmern?
  • Wer kümmert sich um die Grabpflege oder habe ich ein Grab gewählt, in dem die Grabpflege mit enthalten ist?
  • Wenn mein Tier mich überlebt, wer soll sich dann um das Tier kümmern?

Wenn Sie diese Fragen zu Lebzeiten geklärt haben, gibt Ihnen das nicht nur ein gutes Gefühl, sondern auch die Sicherheit, die Dinge für den letzten Gang geregelt zu haben. Oftmals fühlen sich Angehörige und Freunde seelisch wie finanziell entlastet. So ist es letztendlich leichter, dass Ihre Wünsche in Bezug auf Ihre Bestattung genau erfüllt werden.

Unser Tipp

Egal ob Sie sich mit Ihrem Haustier bestatten lassen wollen oder nicht: Sorgen Sie immer vor, dass Ihr Tier nach Ihrem Tod nicht unversorgt bleibt. Sprechen Sie rechtzeitig mit einem Angehörigen oder legen Sie in einem Testament fest, in wessen Besitz das Tier nach Ihrem Tod übergehen soll.

Unser Hafen

Im Jahr 2015 eröffnete der erste Mensch-Tier-Friedhof in Deutschland, auf dem Mensch und Tier in einem gemeinsamen Grab beigesetzt werden können. Diese Form der Bestattung trägt den Namen „Unser Hafen“. Es handelt sich um speziell ausgewiesene Friedhöfe, auf denen Urnen von Mensch und Tier im selben Grab bestattet werden können.