Bestattungsverfügung
Nicht wenige Menschen vermeiden zu Lebzeiten Gespräche darüber, was mit ihnen im Todesfall geschehen soll. Tritt der Todesfall dann ein, fühlen Angehörige sich oft hilflos, denn sie wissen nicht, welche Art von Beerdigung der Verstorbene sich gewünscht hätte. Sie haben schließlich nie darüber gesprochen. Mithilfe einer Bestattungsverfügung, oft auch Totenfürsorgeverfügung oder Vorsorgeverfügung genannt, können Sie festlegen, wie Sie beerdigt werden. Sie bestimmen also, was mit Ihrem Körper nach Ihrem Tod geschehen soll. Diese Erklärung ist eine über den Tod hinaus gehende Willenserklärung. Sie ist, solange sie verhältnismäßig ist, bindend. Sie ist Voraussetzung, um die neuen Möglichkeiten des reformierten Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz nutzen zu können. Dazu zählen unter anderem die Aufbewahrung der Urne zu Hause, die Flussbestattung oder die Verstreuung der Totenasche.
Beispiel Lebenssituation
Ein älterer Herr möchte gerne festlegen, wie er einmal bestattet werden möchte. Gespräche mit Kindern oder Enkeln wurden immer mit den Worten „Ach lass mal, du lebst doch noch lange!“ abgewiegelt. Da es ihm aber ein Graus ist, einmal in einem Sarg beerdigt zu werden, möchte er gerne sicherstellen, dass er eine Feuerbestattung erhält. Dafür setzt er eine handschriftliche Bestattungsverfügung auf. In ihr legt er unter Angabe seiner persönlichen Daten fest, dass er eine Feuerbestattung wünscht und mittels einer Flussbestattung auf der Mosel beigesetzt werden möchte. Zur Sicherheit gibt er eine Kopie seinem besten Freund.
Was ist eine Bestattungsverfügung?
Durch eine Bestattungsverfügung setzten Sie sich mit Ihrer Beisetzung auseinander und dokumentieren bindend, was nach Ihrem Tod mit Ihren sterblichen Überresten geschehen soll. Sie teilen Ihren Hinterbliebenen mit, was Sie sich wünschen, und entlasten diese dadurch bei der Planung Ihrer Beerdigung. Zudem kann eine Verfügung einen Streit zwischen Parteien mit unterschiedlichen Ansichten vermeiden.
Festhalten können Sie in Ihrer Bestattungsverfügung beispielsweise die Antworten auf die folgenden Fragen:
- Welche Person soll sich darum kümmern, Ihre Wünsche umzusetzen?
- Wünschen Sie sich eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung?
- Auf welchem Friedhof möchten Sie bestattet werden?
- Möchten Sie in einem Bestattungswald, einem Blumengarten beigesetzt werden oder soll die Totenasche verstreut werden?
- Wünschen Sie eine Anzeige in der Zeitung nach Ihrem Ableben?
- Haben Sie besondere Vorstellungen, wie Ihre Trauerfeier gestaltet werden soll?
- Wünschen Sie sich eine Beisetzung im kleinen oder im großen Kreis?
- Wünschen Sie sich ein Trauermahl? Wo soll dieses abgehalten werden?
Letztendlich können Sie hier sogar festlegen, welche Lieder auf Ihrer Beerdigung gespielt werden sollen. Doch müssen die Wünsche auch verhältnismäßig sein. Eine Bestattungsverfügung eines nicht vermögenden Menschen, die den Auftritt der Berliner Philharmoniker und den Bau eines Mausoleums vorsieht, wird sicherlich keine Erfüllung finden.
Wer eine der neuen Bestattungsformen in Rheinland-Pfalz in Betracht zieht, etwa eine Flussbestattung, die Aufbewahrung der Urne zu Hause oder eine Ascheverstreuung, sollte sich vorab von einem Bestattungsunternehmen beraten lassen. Für diese Formen gelten klare rechtliche Vorgaben
Was sollte in einer Bestattungsverfügung noch enthalten sein?
Bei der Erstellung einer Bestattungsverfügung bietet es sich an, auch Hinweise auf wichtige Dokumente und Sachverhalte zu geben, beispielsweise auf einen abgeschlossenen Bestattervorsorgevertrag. Oft wird in der Verfügung auch eine Person benannt, die bei Unstimmigkeiten Entscheidungen treffen soll. Zudem kann man zumindest als Wunsch formulieren, wer beispielsweise die Trauerrede halten soll und wer lieber nicht. Für neuere Bestattungsarten in Rheinland-Pfalz gibt es zudem vorgeschriebene Inhalte und Dokumentationspflichten.
Wo sollten die Unterlagen aufbewahrt werden?
Auf keinen Fall sollte die Bestattungsverfügung im Testament enthalten sein, denn dieses wird erst Wochen nach der Beerdigung geöffnet. Dann ist es bereits zu spät und die Wünsche zur Beisetzung können nicht mehr umgesetzt werden. Stattdessen sollten die Unterlagen an einem Ort hinterlegt werden, der Vertrauenspersonen bekannt und für diese zugänglich ist. Oder Sie hinterlegen eine Ausfertigung beim für Sie zuständigen Pfarramt oder dem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl.
Die richtige Form der Bestattungsverfügung
Liegt eine handschriftlich festgehaltene Verfügung vor, wird es kaum Zweifel an deren Echtheit geben. Sie garantiert daher am ehesten, dass die festgehaltenen Wünsche auch umgesetzt werden. Wird die Verfügung hingegen in gedruckter Form erstellt, zum Beispiel mithilfe eines Vordrucks aus dem Internet, ist es ratsam, die Echtheit der ausgefüllten Bestattungsverfügung durch einen Dritten, beispielsweise einem Bestatter, Notar oder Hausarzt bestätigen zu lassen. In jedem Fall muss die Verfügung die Unterschrift des Verfügenden enthalten.
Wer eine Bestattungsverfügung erstellen möchte, kann sich von Bestattern im Hinblick auf Kosten und Beisetzungsmöglichkeiten unverbindlich beraten lassen. Einen Bestatter in Ihrer Nähe finden Sie in unserer deutschlandweiten Bestatter-Datenbank.
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