Aktuelle Corona Regelungen
Während der letzten Monate gab es – bedingt durch die Corona Pandemie – Einschränkungen bei den Möglichkeiten auf unseren Friedhöfen in Dachsenhausen Braubach. Nachdem der Bund die Gas-Frühwarnstufe ausgerufen hatte, musste zudem das Rhein-Taunus-Krematorium Anpassungen vornehmen. Wir haben für Angehörige, Hinterbliebene, Trauergäste und Besucher die wichtigsten Regelungen für unseren Standort in Dachsenhausen zusammengestellt:
- Die einzige Einschränkung: Die Trauerfeier am Sarg im Krematorium ist im Augenblick nicht möglich. Hintergrund sind die wegen der Gas-Frühwarnstufe durchgeführten Änderungen im Betriebsablauf.
- Die Begleitung der Übergabe des Sarges in die Einäscherungsanlage durch Angehörige ist wieder möglich. Bitte beachten Sie: Wegen geänderter Abläufe kann es in Ausnahmefällen zu zeitlichen Verzögerungen von bis zu einer Stunde kommen. Für jede Abschiednahme am Sarg im Krematorium können wir 15 Minuten Zeit einplanen.
- Die Trauerfeier in der Trauerhalle mit Urne ist wieder möglich. Den Gästen wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Auch die Trauerfeier mit Urne in der offenen Waldkapelle ist wieder ohne Einschränkungen möglich.
- Alle Beisetzungen sind ohne Einschränkungen möglich.
- Für den Zugang zu unserem Beratungsbüro / Friedhofsverwaltung gilt die 2G+ Regelung.
- Führungen durch das Krematorium sind derzeit nur eingeschränkt und nach vorheriger Rücksprache möglich. Es gilt die 2G+ Regelung.
- Die Unterbringung der Urne im Raum der Stille und der Besuch des Raums ist ohne Einschränkungen möglich.
- Der Wintergarten ist geöffnet und die Nutzung ist ohne Einschränkungen möglich. Die dort angegliederten Gästetoiletten sind weiterhin geöffnet.
- Der Tag der offenen Tür des Rhein-Taunus-Krematoriums findet statt und ist für den 3. September 2022 geplant.