Glossar

Anonymes Rasengrab

Bei einem anonymen Rasengrab findet die Beisetzung auf einer Rasenfläche statt. Nach der Beisetzung wird das Grab abgedeckt und mit Rasen bepflanzt. Eine individuelle Bepflanzung und Gestaltung durch die Angehörigen ist weder nötig, noch möglich. Bei manchen Friedhöfen ist auch die Anbringung eines Namensschildes auf einer separat aufgestellten Trauerstehle möglich.

Aschebeisetzung ohne Urne

Auf ausgesuchten Friedhöfen kann die Asche eines Verstorbenen auch ohne Urnengefäß beigesetzt werden. Dafür wird – zum Beispiel auf besonders ausgewiesenen Flächen zwischen Bäumen – die Asche in den Waldboden eingebracht und verbleibt dort für immer. Das verstreuen von Totenasche ist in Deutschland nicht erlaubt.

BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist eine Aufsichtsbehörde. Sie ist für die Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister, Versicherer und den Wertpapierhandel verantwortlich. Als Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.

Beerdigung

Beerdigung (auch Beisetzung, Begräbnis, Bestattung, Grablegung, Leichenbegängnis) Unter einer Beerdigung wird die Einbringung der sterblichen Überreste in die Erde verstanden. Es handelt sich dabei entweder um die Bestattung eines Körpers oder um die Asche eines Verstorbenen. Eingebettet ist die Beerdigung meist in eine religiöse oder weltliche Trauerzeremonie.

Bestatter

Der Bestatter ist ein meist von den Angehörigen beauftragter Dienstleister. Er kümmert sich unter anderem um die Überführung der Leiche, die Totenversorgung sowie die Einkleidung, die Einbettung in einen Sarg sowie die Bestattung im Rahmen einer weltlichen oder kirchlichen Trauerfeier und der anschließenden Beisetzung von Sarg bzw. Urne. Er unterstützt und berät zudem die Angehörigen.

Dauergrabpflege

Eine Dauergrabpflege ist die im Vorhinein bezahlte Pflege einer Grabstätte. Bei einem zu pflegenden Grab beauftragen die Angehörigen einen Friedhofsgärtner mit der Pflege des Grabes. Letztendlich brauchen sich die Angehörigen, die oft an den verschiedensten Orten leben, dann nicht um die Pflege des Grabs bemühen.

Bei pflegefreien Gräbern ist die Dauergrabpflege inkludiert. Sie ist beispielsweise automatisch bei einem anonymen Rasengrab oder Grabstätten wie Rosenstrauch mit dabei. Diese Grabarten werden zentral durch die Friedhofsverwaltung dauergepflegt.

Einzelbaum

Die Bestattung an einem Einzelbaum erfolgt in einer meist ökologisch abbaubaren Urne an einem vorher bestimmten Baum. Diese Beisetzung ist besonders naturverbunden. Es wird an diesem Baum nur die eine Urne bestattet. Eine individuelle Bepflanzung und Gestaltung durch die Angehörigen ist weder nötig, noch möglich. Selbstverständlich können Angehörige bei der Beisetzung mit anwesend sein und auch später die Grabstätte besuchen. Die Ruhezeit beträgt meist zwischen 20 und 50 Jahren.

Einzelgrab

Als Einzelgrab wird der Beisetzungsort eines einzelnen Verstorbenen benannt. Meist ist das Einzelgrab gekennzeichnet, zum Beispiel mit einem Grabstein oder mit einem Kreuz. In einem Einzelgrab ist entweder der Körper oder die Asche des Verstorbenen beigesetzt.

Erbschein

Ein Erbschein wird auf Antrag vom zuständigen Nachlassgericht erteilt. Dies ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. In Baden-Württemberg sind die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte tätig. In dem Erbschein wird in Form einer öffentlichen Urkunde festgestellt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen diese/r unterliegt.

Familiengrab

Als Familiengrab wird der Beisetzungsort von mehreren Verwandten benannt. Meist ist das Familiengrab gekennzeichnet, zum Beispiel mit einem Grabstein oder mit einem Kreuz. In einem Familiengrab sind entweder die Körper oder die Asche der Verstorbenen beigesetzt.

Familiengrab (Unser Hafen)

Auf Deutschlands erstem Friedhof für die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier in einem Grab wird - neben dem Freundschaftsgrab – das sogenannte Familiengrab angeboten. Bis zu 12 Urnen können im Familiengrab beigesetzt werden, unabhängig davon, ob es sich um die Asche von Menschen oder Haustieren handelt. Zudem kann die Lage frei gewählt werden. Um die Gestaltung und die gärtnerische Pflege kümmert sich der Grabkäufer selbst.

Familienstammbuch

In einem Familienstammbuch werden die beglaubigten Abschriften wichtiger Personenurkunden gesammelt. Meist wird es zur Hochzeit erworben und es wird mit der Zeit erweitert, zum Beispiel um beglaubigte Abschriften der Geburtsurkunden der Kinder. Es besteht in Deutschland keine Pflicht zur Führung eines Familienstammbuches.

Familien- und Freundschaftsbaum

Bei einem Familien- und Freundschaftsbaum findet die Bestattung an einem vorher ausgesuchten Baum statt. Es werden an diesem Baum nur die Urnen eines vorher definierten Familien- und Freundeskreises bestattet. Üblicherweise können bis zu zwölf Urnen um einen Familien- und Freundschaftsbaum beigesetzt werden. Diese Bestattungsform ist besonders naturverbunden. Eine individuelle Bepflanzung und Gestaltung durch die Angehörigen ist weder nötig, noch möglich. Selbstverständlich können Angehörige bei der Beisetzung mit anwesend sein und auch später die Grabstätte besuchen. Die Ruhezeit beträgt üblicherweise zwischen 20 und 50 Jahren.

Feuerbestattung

Bei der Feuerbestattung wird der Leichnam mit Sarg in einem Krematorium eingeäschert. Vor der Einäscherung ist eine sogenannte zweite Leichenschau zwingend vorgeschrieben. Sie erfolgt im Krematorium durch einen Arzt des Gesundheitsamtes, eine beauftragte Einrichtung der Rechtsmedizin oder ein Pathologisches Institut.

Bei vielen Feuerbestattungen können Angehörige teilnehmen. Die Trauerfeier kann vor der Einäscherung am Sarg oder nach der Einäscherung an der Urne zelebriert werden. Erfolgt die Trauerfeier im Krematorium, dann kann die Einäscherung und Beisetzung am gleichen Tag erfolgen.

Freundschaftsgrab (Unser Hafen)

Auf Deutschlands erstem Friedhof für die gemeinsame Beisetzung von Mensch und Tier in einem Grab wird – neben dem Familiengrab – das sogenannte Freundschaftsgrab angeboten. In einem Freundschaftsgrab können maximal zwei Humanurnen und vier Tierurnen beigesetzt werden. Die Gestaltung und die gärtnerische Pflege des Grabes übernimmt die Deutsche Friedhofsgesellschaft.

Gemeinschaftsbaum

Bei dem Gemeinschaftsbaum werden Urnen um einen Baum bestattet. Hier wird ohne Wahlmöglichkeit die Urne beigesetzt. Diese Bestattungsform ist besonders naturverbunden. Eine individuelle Bepflanzung und Gestaltung durch die Angehörigen ist weder nötig, noch möglich. Selbstverständlich können Angehörige bei der Beisetzung mit anwesend sein und auch später die Grabstätte besuchen. Die Ruhezeit beträgt meist zwischen 20 und 50 Jahren.

Gemeinschaftsgrab

Bei einem Gemeinschaftsgrab wird die Urne in einem Gräberfeld bestattet. Meist erfolgt die Grabpflege durch den Betreiber des Friedhofs. Somit ist eine individuelle Bepflanzung und Gestaltung durch die Angehörigen weder nötig, noch möglich. Beispiele für ein Gemeinschaftsgrab sind die Rasenbestattung, der Gemeinschaftsbaum, das Gräberfeld im Blumengarten oder ein anderes Themengrab.

Grab am Rosenstrauch

Die Urne kann auch an einem Rosenstrauch auf einem Friedhof beigesetzt werden. Die Pflege des Rosenstrauchs übernimmt die Friedhofsverwaltung. Eine individuelle Bepflanzung und Gestaltung durch die Angehörigen ist somit weder nötig, noch möglich. Selbstverständlich können Angehörige bei der Bestattung mit anwesend sein und auch später die Grabstätte besuchen.

Gräberfeld im Blumengarten

Bei der Beisetzung im Blumengarten übernimmt die Friedhofsverwaltung die gärtnerische Pflege des Grabs. Es fällt nur einmal eine Zahlung für die gesamte Ruhezeit an. Auf einem besonders gestalteten Gräberfeld wird die Urne im Blumengarten beigesetzt. Eine individuelle Bepflanzung und Gestaltung durch die Angehörigen ist somit weder nötig, noch möglich. Die Anbringung eines Namensschildes auf einer separat aufgestellten Trauerstehle ist im Blumengarten möglich.

Kolumbarium

Bei einem Kolumbarium handelt es sich um ein Bauwerk, das der Aufbewahrung von Urnen oder Särgen dient. In Deutschland sind sie – bedingt durch den Friedhofszwang – Teil eines Friedhofes oder einer Grabeskirche. Die Deutsche Friedhofsgesellschaft bietet als Kolumbarium das Portajom an.

Mensch-Tier-Friedhof

Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. In Baden-Württemberg sind die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte tätig. Am meisten werden die Nachlassgerichte für die Erteilung eines Erbscheins in Anspruch genommen, es werden dort aber auch oft Testamente und Erbverträge verwahrt und eröffnet.

Nekropole

Mit einer individuell gestalteten Grabstätte als größeres Bauwerk, bietet die Deutsche Friedhofsgesellschaft diese einzigartige Beisetzungsform an. Auf Grundrissflächen von 250 m² bis 1.500 m² und Höhen bis zu 30 Meter kann ein eindrucksvolles Gebäude entstehen, die an den Verstorbenen und seine Ideen erinnert. Selbstverständlich können auch mehrere Urnen beigesetzt werden und die Nekropole kann als Familiengrab genutzt werden.

Organspendeausweis

Mit einem Organspendeausweis erklärt eine Person ihr Einverständnis zur Organ- und Gewebespende nach ihrem Tod. Das Einverständnis kann entweder generell erteilt oder auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränkt werden. Auch kann man mit insgesamt einer Organ- und Gewebespende widersprechen. Mehr zum Organspendeausweis: www.organspende-info.de

Partnergrab

Das Partnergrab ist eine Begräbnisstätte, in der die Urnen von Partnern, also Eheleuten oder Lebenspartnern gemeinsam an einer Stelle bestattet werden. Dies ist auch bei Gemeinschaftsgräbern, zum Beispiel dem Rasenfriedhof, im Nachhinein über eine Umbettung möglich.

Patientenverfügung

Wenn Sie sich im Krankheitsfall nicht mehr zur medizinischen Behandlung äußern können, hilft eine vorher erstellte Patientenverfügung. Damit kann die Person, die die Verfügung ausgestellt hat, Ärzten den Umfang der medizinischen und pflegerischen Betreuung vorgeben.

Portajom

Das Portajom der Deutschen Friedhofsgesellschaft ist ein Kolumbarium und dient zur Aufnahme von Urnen. Die Idee des Kolumbariums ist über 2.000 Jahre alt und mit dem Portajom wird diese sehr persönliche und nicht anonyme Form der Bestattung wieder aufgelebt.

Ein Portajom besteht aus einer Anordnung speziell gefertigter Keramikkuben, in denen Urnen auf Friedhöfen oder in Kreuzgängen beigesetzt werden. Eine Gedenktafel, die den einzelnen Kubus verschließt und Teil des Portajoms ist, kann noch zu Lebzeiten gestaltet werden. Oft hilft dies, zum Beispiel schwer erkrankten Menschen, sich auf Sterben und Tod besser vorzubereiten.

Soziale Netzwerke (auch Social Media)

Auf sozialen Netzwerken tauschen sich Menschen, meist zu bestimmten Themen oder Lebensbereichen, aus. Meist treten sie dort unter einem Pseudonym oder ihrem richtigen Namen auf. Beispiele für private Netzwerkseiten sind Facebook, Instagram oder YouTube; beruflich orientierte Netzwerkseiten sind beispielsweise Xing oder LinkedIn.

Standesamt

Das Standesamt ist das örtliche Amt, das für die Führung der Personenstandregister zuständig ist. Dort werden auch personenbezogene Urkunden, wie Geburts- und Sterbeurkunden ausgestellt. Das zuständige Standesamt erfahren Sie von Ihrer örtlichen Kreis- oder Stadtverwaltung.

Sterbeurkunde

Mit der Sterbeurkunde wird der Tod eines Menschen bescheinigt. Die Urkunde listet unter anderem den Sterbeort und den Zeitpunkt des Todes auf. Die Sterbeurkunde wird beispielsweise benötigt für die Durchführung der Bestattung, die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungen, die Abwicklung des Nachlasses.

Ausgestellt wird die Sterbeurkunde von dem Standesamt, in dessen Einzugsgebiet der Todesfall eintrat.

Sterbegeldversicherung

Bereits zu sehr früher Zeit in der Geschichte der Krankenkassen, wurden den Versicherten nicht nur medizinische Versorgung gewährt, sondern den Hinterbliebenen im Todesfall ein Sterbegeld ausgezahlt. Sterbegeldversicherungen werden auch von Versicherungskonzernen angeboten. Allerdings lohnt sich ein Vergleich. Interessant sind die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). Da ein VVaG keine fremden Eigentümer oder Investoren hat, die auf erzielte Gewinne achten, verbleiben erwirtschaftete Überschüsse im Verein oder kommen den Versicherungsnehmern als Vereinsmitgliedern zugute.

Sterbekasse

Bereits in früher Zeit der Industrialisierung schlossen sich Arbeiter und Berufsstände in Solidargemeinschaften zusammen. Insbesondere wenn Sie durch ihre Tätigkeit einem erhöhten Sterberisiko ausgesetzt waren, wollten Sie die Kosten für die Bestattung abgesichert wissen und gründeten Sterbekassen. Heutige Sterbekassen funktionieren – im Gegensatz zu den Sterbegeldversicherungen der „üblichen“ Versicherungskonzerne – auch nach dem Prinzip der Solidargemeinschaft. Meist sind sie als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit organisiert.

Testament

Mit einem Testament kann unter anderem geregelt werden, was mit dem Vermögen nach dem Tod passieren soll. Wenn keine Regelung getroffen wurde, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Oft kann durch ein Testament späterer Streit unter den Erben vermieden werden. Jeder, der testierfähig ist, kann ein Testament errichten.

Themengrab

Bei Themengräbern übernimmt die Friedhofsverwaltung die gärtnerische Pflege der Grabstätte. Es fällt nur einmal eine Zahlung für die gesamte Ruhezeit an. Themengräber sind meist aus einem Mix aus Stauden und immergrünen Pflanzen angelegt. Eine individuelle Bepflanzung und Gestaltung durch die Angehörigen ist somit weder nötig, noch möglich. Selbstverständlich können Angehörige bei der Beisetzung mit anwesend sein und auch später die Grabstätte besuchen.

Tier-Mensch-Friedhof

Totenfürsorge

Unter der Totenfürsorge wird das Recht verstanden, über die Leiche zu verfügen. Damit verbunden ist aber auch die Pflicht, die Bestattung des Verstorbenen zu veranlassen. Trotzdem muss bei der Art und dem Ort der Bestattung der Wille des Verstorbenen berücksichtigt werden.

Todesnachricht

Unter der Todesnachricht versteht man das Überbringen der Nachricht über den Tod einer Person. Einerseits überbringen Ärzte, aber auch Polizei und Feuerwehr, die Todesnachricht an die Hinterbliebenen. Die Angehörigen wiederum teilen dann den Tod an den Kreis der Verwandten, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn mit. Dies geschieht dann meist in schriftlicher Form durch eine(n) vorgedruckte(n) Karte / Brief bzw. eine Anzeige in der Zeitung.

Totenschein

Der Totenschein wird von einem Arzt ausgestellt. Er bescheinigt darin – nach ausgiebiger Untersuchung – den Tod des Verstorbenen unter Angabe der Personalien, Zeit, Ort und wenn möglich die Todesursache sowie die Todesart.

Trauerfeier

Zu einer Trauerfeier kommen die Hinterbliebenen zusammen, um den Verstorbenen zu würdigen und sich von ihm zu verabschieden. Gleichzeitig hilft sie der Trauergemeinde, sich den Tod der Person noch einmal vor Augen zu halten. Nun kann damit begonnen werden, das Geschehene als unumkehrbar zu realisieren.

Umbettung

Die Umbettung ist die Verlagerung der sterblichen Überreste an einen anderen Ort. Die Umbettung von Urnen ist auch nach der Bestattung möglich. Dies trifft auch bei den meisten Urnengräbern zu, da die Friedhofsverwaltungen genau dokumentieren, wo welche Urne beigesetzt wurde. Eine Umbettung muss beim Träger des Friedhofs, also der örtlichen Gemeinde, beantragt und begründet werden.

Unser Hafen

Mit dem neuen Friedhofskonzept „Unser Hafen“ wird erstmals in Deutschland die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier in einem Grab ermöglicht. Auf den speziell ausgewiesenen Friedhöfen können Urnen von Mensch und Tier in einem Grab beigesetzt werden. Es werden dort sowohl pflegefreie Gräber wie auch selbst zu pflegende Gräber angeboten. Mehr unter www.unser-hafen.com.

Urnengrab mit Grabstein

Bei einem Urnengrab mit Grabstein wird die Urne auf einem vorher festgelegten Platz, zum Beispiel in einer Urnenreihe, bestattet. Auf das Grab wird anschließend ein Grabstein gesetzt.

Virtueller Friedhof

Auf einem virtuellen Friedhof haben Hinterbliebene die Möglichkeit, für eine verstorbene Person eine Gedenkseite einzurichten. Meist können dort auch Kommentare hinterlassen werden. So erhalten Hinterbliebene einen weiteren zentralen ortsunabhängigen Platz der Besinnung und zusätzlichen Trauerbewältigung. Gerade jüngere Menschen gehen mit der Kombination von Trauer und Internet viel natürlicher um.

Vorsorgevertrag für die Bestattung

Durch einen Vorsorgevertrag wird bereits zu Lebzeiten die eigene Beisetzung geregelt. Ein solcher Vertrag wird direkt mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen und hält die eigenen Wünsche und Vorstellungen schriftlich fest. Im Vorsorgevertrag kann alles rund um die Bestattung festgelegt werden; also von der Art der Bestattung (Feuerbestattung oder Beerdigung) über die Art des Sarges, des Ablaufes der Trauerfeier bis hin zur Art der Blumendekoration. Die abgeschlossenen Verträge sind meist rechtsverbindlich gehalten und gelten über den Tod hinaus. Eine Geldzahlung oder Versicherung muss nicht mit einem Vorsorgevertrag abgeschlossen werden, ist aber in Deutschland üblich.

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt der Vollmachtgeber eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder vorher festgelegte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, er entscheidet also an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers.

VVaG

VVaG steht für Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Versicherungsnehmer sind die Mitglieder und Träger des Vereins. Bei dem VVaG sind also keine Versicherungskonzerne beteiligt. Trotzdem wird Sicherheit geboten. Der Verein unterliegt der Aufsicht durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und kann durch niedrige Kostenstrukturen punkten. Da ein VVaG keine fremden Eigentümer hat, die auf zu erzielende Gewinn spekulieren, verbleiben erwirtschaftete Überschüsse im Verein oder kommen den Versicherungsnehmern als Vereinsmitgliedern zugute.