Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ermöglicht Betreuern und Ärzten, medizinische Entscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, selbst über eine Behandlung zu entscheiden. In der Verfügung wird der individuelle Patientenwille zur ärztlichen Behandlung festgelegt, also welche medizinischen Schritte in bestimmten Situationen zu unternehmen oder zu unterlassen sind. Über eine Patientenverfügung dürfen sich weder Ärzte noch Bevollmächtigte einfach hinwegsetzen. Sie sind an die Entscheidungen gebunden.

In diesem Artikel erfahren Sie Wissenswertes zu Grundlagen und Erstellung einer Patientenverfügung.

Wieso ist eine Patientenverfügung wichtig?

Wer darf in einer Situation, in der Sie sich nicht mehr äußern können, in die Durchführung einer lebensgefährdenden medizinischen Maßnahme einwilligen – oder umgekehrt, die Einstellung lebenserhaltender bzw. lebensverlängernder Maßnahmen verlangen? Die Person, die durch diese Entscheidungen am gravierendsten betroffen ist, kann sich selbst nicht oder nicht mehr äußern. Angehörige, Ärzte und Betreuer sehen sich in der Folge oftmals dem Problem gegenüber, dass sie auf möglicherweise unsicherer Basis eine Entscheidung treffen sollen, die gegebenenfalls über Tod und Leben entscheidet.

Die Patientenverfügung soll dazu beitragen, diese Situation zu entschärfen: Jeder, der volljährig und einwilligungsfähig ist, kann eine solche Erklärung abgeben. Sie erklären, wie mit Ihnen in einer solchen Situation verfahren werden soll. Ärzte, Angehörige und Betreuer sind an diese Erklärung grundsätzlich gebunden. Die Details der Patientenverfügung ergeben sich aus den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Beispiel Lebenssituation

Eine Person ist plötzlich nicht mehr ansprechbar und wird in ein Krankenhaus gebracht. Dort stellt man eine schwere Krankheit fest. Der Patient liegt im Wachkoma. Ohne Patientenverfügung ist die Situation: Die Ärzte treffen – im Zweifel in Absprache mit Gerichten – Entscheidungen zur Behandlung. Angehörige, die vielleicht auch noch untereinander zerstritten sind, werden gegebenenfalls nicht oder zu spät einbezogen. Liegt eine Patientenverfügung vor, folgen die Ärzte nach Prüfung durch den Betreuer dem in der Verfügung festgelegten Willen.

Wer sollte eine Patientenverfügung abschließen?

Der Abschluss einer solchen Verfügung ist grundsätzlich für jeden Erwachsenen sinnvoll. Denn sind Sie im Falle eines Unfalls oder bei schwerer Krankheit nicht mehr in der Lage, ärztliche Entscheidungen selbst zu treffen und liegt keine Patientenverfügung vor, werden andere Menschen wichtige medizinische Entscheidungen treffen. Eventuell handelt es sich dabei sogar um Menschen, die Sie, den Betroffenen, gar nicht persönlich kennen und daher auch nicht in Ihrem Sinne entscheiden können.

Selbst Eheleute oder Menschen, die in einer Lebensgemeinschaft leben, haben ohne Vollmacht kein gegenseitiges Mitspracherecht bei der ärztlichen Behandlung. Eine Patientenverfügung ist also auch für verheiratete Paare wichtig. Die Daten innerhalb der Erklärung können jederzeit unproblematisch geändert werden. Ebenso kann die Verfügung jederzeit formlos widerrufen werden.

Was beinhaltet eine solche Verfügung?

Beim Abfassen der Patientenverfügung sollten Sie medizinische Situationen und wie damit umgegangen werden soll, möglichst exakt beschreiben. Die Verwendung zu allgemein gehaltener oder umgangssprachlicher Begriffe birgt das Risiko, dass unklar bleibt, was eigentlich gemeint ist. Verwenden Sie daher keine allgemeinen Formulierungen wie „Ich möchte nicht an Apparate angeschlossen werden, wenn durch meine Krankheit mein Leiden qualvoll wird“.

Leitfaden zur Erstellung

Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz können Sie sich einen Leitfaden für die Erstellung Ihrer persönlichen Patientenverfügung herunterladen. Aus den einzelnen Bausteinen können Sie sich die für Sie zutreffenden Inhalte herauskopieren. So erhalten Sie mit wenig Aufwand die Patientenverfügung, die Ihren Wünschen entspricht.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, die Patientenverfügung um eigene Vorstellungen zu Leben und Tod, zu religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen zu ergänzen. Auf diese Weise wird es später für den Betreuer und für das medizinische Personal leichter, genau zu ermitteln, was Sie wollten und was nicht.

Es ist sinnvoll, die endgültige Patientenverfügung mit Ihrem Hausarzt zu besprechen. Viele Ärzte zeichnen die Patientenverfügung auch gerne gegen und legen ein Exemplar zur Krankenakte.

Wie erfahren Behandelnde von der Verfügung?

Wenn Sie sicherstellen möchten, dass eine Patientenverfügung auch tatsächlich den Ärzten bzw. dem ärztlichen Behandlungsteam bekannt wird, sollten Sie einen entsprechenden schriftlichen Hinweis bei sich tragen, etwa im Portemonnaie. Auch bei der Aufnahme in ein Krankenhaus sollte darauf hingewiesen werden, dass eine Patientenverfügung existiert. Wie bereits erwähnt, ist es außerdem sinnvoll, dem Hausarzt eine Kopie der Patientenverfügung zu überlassen. Die Verfügung selbst sollte an einem schnell und einfach zu erreichenden Ort hinterlegt werden. Angehörige und Freunde sollten darüber Bescheid wissen.

Rechtliche Situation ist komplex

Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Patientenverfügung waren lange Zeit unklar bzw. umstritten. Eine Schwierigkeit liegt darin, dass es für eine Person, die nicht krank ist, nur schwer vorstellbar ist, woran sie einmal erkranken könnte und was im Falle einer Erkrankung geschehen soll.

Der Gesetzgeber hat die Patientenverfügung mittlerweile dennoch ausdrücklich verankert: Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts“ wurde im Jahre 2009 das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) entsprechend angepasst.

Disclaimer

Dieser Artikel enthält Inhalte, die eine rechtliche Relevanz haben oder haben könnten. Wir weisen darauf hin, dass der Text weder eine juristische Beratung darstellen noch ersetzen soll. Wir können daher weder im Hinblick auf Aktualität noch auf rechtliche Aussagekraft eine Haftung übernehmen.