Sterbegeldversicherung

In Hinblick auf das Lebensalter müssen Menschen sich heute mit vielen Fragen auseinandersetzen. Wer sich eine würdige Bestattung wünscht, kommt nicht drum herum, über die Finanzierung der eigenen Beerdigung nachzudenken. Wird rechtzeitig eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, zahlt diese beim Tod des Versicherungsnehmers ein Sterbegeld an die Angehörigen. Von dieser Auszahlung können die Hinterbliebenen die Beerdigung im Sinne des Verstorbenen gestalten, ohne durch die Kosten selbst in finanzielle Not zu geraten.

Wieso ist eine Sterbeversicherung eine sinnvolle Vorsorge?

Auch wer immer im Berufsleben stand, ist nicht davor geschützt, im Alter oder bei seinem Tod mittellos zu sein. Niedrige Rentenbezüge und andere Faktoren oder Situationen können die finanzielle Situation älterer Menschen zum Negativen beeinflussen:

  • Das Vermögen wird oft faktisch weniger, denn derzeit ist der Ertrag auf dem Sparbuch niedriger als die Inflation.
  • Ein Schicksalsschlag kann schnell zum finanziellen Engpass führen.
  • Krankheit und Pflegebedürftigkeit im Alter sind kostenintensive Faktoren.
  • Bei Altersarmut und dem Bezug von Sozialleistungen (Hartz IV) werden Ersparnisse und Vermögen aufgelöst oder gepfändet.
  • Bis 2004 zahlte die Krankenkassen den Hinterbliebenen gesetzlich Krankenversicherter ein Sterbegeld aus, mit dem Bestattungskosten (teils) beglichen werden konnten. Dieses sogenannte Sterbegeld oder Bestattungsgeld wird seit der Abschaffung nicht mehr ausgezahlt.

Wie funktioniert die Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung kann Sicherheit für die Absicherung und Durchsetzung der Wünsche für die eigene Beerdigung geben. Letztendlich handelt es sich bei der Sterbegeldversicherung um eine Kapitallebensversicherung. Anders als bei einer üblichen Lebensversicherung wird jedoch nicht für den Lebensabend Geld angespart, sondern für die Bezahlung des eigenen Begräbnisses: Im Falle eines Todes wird ein zuvor fest vereinbarter Betrag ausgezahlt.

  • Meist wird bei Abschluss der Versicherung auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet. Je älter die zu versichernde Person ist, umso höher ist der monatliche Beitrag.
  • Branchenüblich besteht nach Abschluss der Versicherung eine Wartezeit von drei Jahren. Das heißt, dass die Versicherung in den ersten drei Vertragsjahren nur bei einem Unfalltod die volle Versicherungssumme auszahlt. Tritt der Tod der versicherten Person früher ein, wird die Versicherungssumme gar nicht oder nur anteilig ausgezahlt.
  • Die Beitragszahlungsdauer des Vertrages gibt an, wie lange Beiträge gezahlt werden müssen. Nach beispielsweise 20 Jahren entfällt die monatliche Versicherungsprämie und die Beitragsfreiheit ist erreicht. Der Versicherungsschutz bleibt bis zum Lebensende bestehen. Meist wurde mit Eintritt der Beitragsfreiheit bereits mehr eingezahlt, als am Ende ausgezahlt wird.
  • Ist es im Alter notwendig, Sozialleistungen zu beantragen, wird die Sterbegeldversicherung dem sogenannten Schonvermögen zugerechnet. Das bedeutet, dass das angesparte Vermögen grundsätzlich nicht angetastet wird – anders als Vermögen auf einem Tagesgeldkonto oder einem Sparbuch.
  • Die Beiträge sind außerdem bis zu einem Betrag von 3579 € unpfändbar, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2007.

Was sind Sterbekassen?

Eine Alternative zur Sterbegeldversicherung sind die sogenannten Sterbekassen. Sie sind meist in Form eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) organisiert:

  • Der Versicherungsverein ist auf die Unterstützung seiner Mitglieder und nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet.
  • Es sind keine Versicherungskonzerne oder Investoren beteiligt.
  • Der Verein unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
  • Er kann durch niedrige Kostenstrukturen und niedrige Beiträge punkten.

Bei Sterbekassen kann die Vorsorge in Form von monatlichen Beiträge oder Einmalbeträgen abgeschlossen werden. Beiträge können Sie sich online berechnen lassen, zum Beispiel beim Feuerbestattungsverein. Einen Überblick über Sterbekassen in Ihrer Nähe erhalten Sie außerdem beim Deutschen Sterbekassenverband e.V.

Günstige Grabplätze für Urnengräber im Voraus kaufen

Über die Deutsche Friedhofsgesellschaft haben Sie zudem die Möglichkeit, einen Urnengrabplatz im Voraus zu erwerben. Der Grabkauf stellt eine echte Ergänzung zur Bestattungsvorsorge dar: Ohne Versicherungsunternehmen, ohne Wartezeit, ohne Gesundheitsprüfung und ohne laufende Beiträge.

  • Sie erwerben für einmalig 200 € für 10 Jahre das Recht an einer Grabstätte mit 15-jähriger Ruhefrist.
  • Die Summe deckt das Öffnen und Schließen des Grabes sowie die Beisetzung selbst ab.
  • Die Urne ruht im Rasengrab ohne namentliche Kennzeichnung.
  • In den Leistungen enthalten sind alle Friedhofsgebühren sowie die gärtnerische Pflege über die gesamte Grablaufzeit von 15 Jahren.
  • Sollten Sie das Grab innerhalb der 10-Jahres-Frist nicht für sich nutzen, verfällt das Anrecht und muss neu abgeschlossen werden.

Auch Bestattungswünsche rechtzeitig besprechen

Bei aller finanziellen Vorsorge sollte man nicht vergessen, vorhandene Wünsche über die Art und Ausgestaltung der eigenen Beisetzung festzulegen. Sprechen Sie verschiedene Bestatter an. Sie beraten Sie gerne und können Ihnen konkret bei Abläufen und Kosten weiterhelfen. Wenn Ihnen der Ablauf Ihrer eigenen Beisetzung egal ist, ist es für Hinterbliebene oft hilfreich zu wissen, dass diese die Bestattung so gestalten können, wie sie es sich vorstellen.

Bestattungswunsch gehört nicht ins Testament

Wo der Bestattungswunsch übrigens nicht hingehört, ist in das Testament. Denn dieses wird meist erst mehrere Wochen nach der Beerdigung eröffnet.

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