Betreuungsverfügung: für eine selbstbestimmte Vorsorge

Mit einer Betreuungsverfügung können Sie individuell Vorsorge treffen, sollten Sie einmal nicht mehr in der Lage sein, eigene Angelegenheiten zu erledigen. Eine Betreuungsverfügung wird erst dann wirksam, wenn dies auch tatsächlich erforderlich ist. Sie ist nicht mit einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung zu verwechseln. Eine Betreuungsverfügung greift erst dann, wenn ein Betreuer gerichtlich bestellt werden soll. Vor dem Zeitpunkt der Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht hat die bevollmächtigte Person also keinerlei Vertretungsbefugnis. Dies ist ein wesentlicher Unterschied zur Vorsorgevollmacht.

Wer sollte eine Betreuungsverfügung abschließen?

Jeder Mensch, ob alt oder jung, kann in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbst über Behandlungsschritte oder andere Fragen, die sein Leben betreffen, bestimmen kann. Schuld kann beispielsweise ein Unfall oder ein Schlaganfall mit folgendem Koma sein oder eine Demenz. Wer rechtzeitig vorsorgt, kann wichtige Entscheidungen selbstbestimmt treffen, solange er bei vollem Bewusstsein ist.

Dazu müssen Sie – anders als bei einer Vorsorgevollmacht – nicht einmal voll geschäftsfähig sein. Sie können auch dann noch eine Betreuungsverfügung aufsetzen, wenn Sie nur noch teilweise geschäftsfähig oder sogar geschäftsunfähig sind.

Welche Informationen sind in einer Betreuungsverfügung enthalten?

Die von Ihnen erstellten Unterlagen sollten die Aufgaben des Betreuers möglichst genau beschreiben. Verschiedene Punkte können in der Verfügung für eine selbstbestimmte Vorsorge schriftlich festgehalten werden:

  • wo Sie wohnen möchten,
  • wer als Ihr Betreuer bestellt werden soll,
  • wer auf keinen Fall als Ihr Betreuer bestellt werden soll,
  • welche medizinischen Eingriffe Sie ablehnen,
  • was mit Ihrem Vermögen sowie Ihren Finanzen geschieht,
  • welche weiteren Aufgaben Ihr Betreuer für Sie erledigen soll.

Beispiel Lebenssituation

Einer Person soll aufgrund von Demenz durch ein Gericht ein gesetzlicher Betreuer gestellt werden. Der gesetzliche Betreuer wird weitreichende Rechte erhalten und sich um viele Belange der dementen Person kümmern. Dem Gericht liegt eine Betreuungsverfügung vor und die darin genannte Person – keine fremde Person – wird vom Gericht zum Betreuer ernannt.

Welche Form muss eine Betreuungsverfügung haben?

Damit sie gültig ist, muss Ihre Betreuungsverfügung keine bestimmte Form vorweisen. Es reicht bereits ein einfaches Blatt Papier, welches Sie mit Ihren Wünschen sowie Datum, Ort und Namen versehen und unterzeichnen. Sie können die Verfügung bekräftigen, indem Sie darauf regelmäßig mit aktuellem Datum erneut unterschreiben – etwa jährlich oder alle zwei Jahre. Änderungen wie Ergänzungen oder Streichungen müssen ebenfalls mit Ort, Datum und Unterschrift dokumentiert werden.

Hilfreich: Das Muster des Justizministeriums

Eine gültige Betreuungsverfügung können Sie sehr schnell und einfach anfertigen. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat ein Muster einer Betreuungsverfügung, das nur eine Seite umfasst, zum Herunterladen erstellt. In die Vorlage brauchen Sie nur wenige Angaben eintragen, beispielsweise Ihre eigenen persönlichen Daten und wer als Betreuer oder Betreuerin bestellt werden soll.

Die Betreuungsverfügung gilt erst ab Gerichtsurteil

Wenn Sie sich für eine Betreuungsverfügung (oder eine Vorsorgevollmacht) entscheiden, dann geht diese bei einem Betreuungsverhältnis vor. Der Grund hierfür ist einfach: Im Rahmen der Betreuungsverfügung haben Sie ganz bewusst eine bestimmte Person Ihres Vertrauens ausgewählt. Wohingegen ein Betreuer „von außen“ durch ein Gericht bestellt würde. Die Verfügung wird sofort gültig, sobald ein Betreuungsgericht dies entschieden hat.

Wo wird die Betreuungsverfügung aufbewahrt?

Nur wenn dem Betreuungsgericht die Original-Verfügung vorliegt, kann dieses sie im Fall der Fälle auch berücksichtigen. Daher ist es wichtig, dass Ihre Unterlagen auffindbar sind. Informieren Sie Personen, die Ihnen nahe stehen, über den Ort (Schrank, Schublade) und darüber, wie Sie ihn erreichen können, wenn Ihnen etwas passiert. Darüber hinaus kann eine Betreuungsverfügung direkt beim Amtsgericht bzw. Betreuungsgericht oder bei einem Notar, Rechtsanwalt oder dem gewünschten Betreuer hinterlegt werden.

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